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Sonntag, 05. Februar 2012
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StottertherapeutIn • ivs-Zertifizierung



ivs-Zertifizierung von StottertherapeutInnen



 Informationen über die ivs-Zertifizierung
 Antragsformular für die ivs-Zertifizierung

 Die beteiligten Personen am Zertifizierungsverfahren
Zertifizierte StottertherapeutInnen finden Sie unter
 StottertherapeutIn-Suche

Das ivs-Zertifizierungsverfahren wurde entwickelt, um dem Wunsch der ivs-Mitglieder nach dem Nachweis der spezialisierten Qualifikation gerecht zu werden.

Das Zertifizierungsangebot soll dazu beitragen,
  • die Sozial- und Selbstkompetenz von StottertherapeutInnen zu erweitern,
  • die Qualität der Stottertherapie zu verbessern und Qualitätskriterien transparent zu machen,
  • Studien- und Fortbildungsmöglichkeiten zu ergänzen und
  • Betroffenen und Angehörigen die Orientierung zu erleichtern.

    Das Zertifizierungsverfahren orientiert sich an den Kompetenzkriterien, wie sie in den ivs-Leitlinien formuliert sind (siehe extra).

    ivs-Mitglieder haben in einer Planungsgruppe mit Unterstützung u.a. von Prof. Dr. Wolfgang Wendtlandt, Prof. Dr. Claudia Iven und Dr. Stephan Baumgartner ein unbürokratisches Verfahren entwickelt, um die prozessorientierte und personenbezogene Kompetenzerweiterung zu fördern.

    Nach der Übergangs- und Erprobungsphase (2009 bis 2010) wurde das Zertifizierungsverfahren verifiziert.

    Das Zertifizierungsverfahren ab 2011 besteht aus dem Antragsverfahren, der Teilnahme am ivs-Kolloquium und der Rezertifizierung.

    Zulasungsvoraussetzungen:
    Die AntragstellerIn
  • ist ivs-Mitglied
  • ist als HeilmittelerbringerIn zugelassen
  • ist therapeutisch im Fachbereich Redeflussstörungen während des Zertifizierungsverfahrens, tätig
  • führt Therapien im Fachbereich Stottern oder anderen Redeflussstörungen seit mind. 3 Jahren durch,
  • kann mind. 100 UE Fortbildungen im Fachbereich Redeflussstörungen oder Fortbildungen, bei denen die Erweiterung der Sozial – und Selbstkompetenz im Vordergrund steht nachweisen, davon mind. 60 speziell im Fachbereich Redeflussstörungen,
  • kann mind. 20 UE berufsbegleitend erhaltene Supervisionen von einem Supervisor nachweisen

  • Alle weiteren Informationen können Sie der PDF-Datei entnehmen (s.o.)
    Ein Antrag kann jedezeit gestellt werden (Formular s.o.).