ivs • Mitgliedschaft
Werden Sie Mitglied in der ivs
ivs-Mitglieder
Informationen zur Mitgliedschaft
ivs-Satzung Die ivs unterscheidet ordentliche und fördernde Mitglieder.
Ordentliche Mitglieder können Personen werden, die mit Stottern und anderen Redeflussstörungen im beruflichen Kontext zu tun haben (können), zum Beispiel
Fördernde Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die die Aufgaben der ivs unterstützen.
Beitragssätze:
Im Einzelfall kann der Vorstand die Beiträge auf schriftlichen Antrag ermäßigen, Stunden- oder Ratenzahlungen bewilligen.
Der Mitgliedsbeitrag wird per Einzugsermächtigung jährlich abgebucht.
Bitte senden Sie uns folgende Unterlagen bei einem Antrag auf Aufnahme als ordentliches Mitglied zu:
- Den ausgefüllten Aufnahmeantrag [
PDF ]
- Ein Nachweis über den Abschluss einer der o.g. Berufe bzw. eine schriftliche Begründung für die Aufnahme bei Angehörigen anderer Berufsgruppen
- Die Einzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge [
PDF ]
- Falls Sie in die Datenbank für die "Stottertherapeut - Suche" aufgenommen werden wollen, das entsprechende, ausgefüllte Formular [
PDF ]
Bitte schicken Sie die Unterlagen an die ivs-Geschäftsstelle
per Post:
ivs-Geschäftsstelle
Stefan Siewing
Erftstr. 1
50859 Köln
oder per Fax: +49 (0) 2234 - 694465
oder eingescannt als PDF per Mail: info@ivs-online.de


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