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Donnerstag, 29. Juli 2010
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Informationen • Qualitätssicherung



Wie kann eine Qualitätssicherung aussehen?


Seit ihrer Gründung ist es ein Hauptanliegen der ivs, die Qualität von Stottertherapien zu verbessern.

Begriffe wie Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung sind nicht nur in aller Munde, sondern Leistungserbringer im Gesundheitswesen sind laut SGB V § 135 verpflichtet, ihre erbrachten Leistungen zu sichern und weiterzuentwickeln.

Die Konzepte, die mit diesen Begriffen verbunden sind, stammen aus der Wirtschaft und beschreiben und überprüfen formale Abläufe.
Bestrebungen, rein formale Abläufe oder Kriterien auch im therapeutischen Bereich zur Qualitätssicherung zu definieren, z.B. die Berufszugehörigkeit, die Anzahl der Stottertherapien pro Woche oder Stottern als Schwerpunkt, sind weder für die Betroffenen noch für die Therapeuten hilfreich, da sie keine Aussagen über die Durchführungsqualität erlauben.

Nach dem Therapieverständnis der ivs sind die Person des Therapeuten und die therapeutische Beziehung zwischen dem Klienten und dem Therapeuten entscheidende Wirkfaktoren.

Die Einstellung oder Haltung des Therapeuten und seine Sozial- und Selbstkompetenzen sind mindestens genauso wichtig wie sein Ansatz oder die sichere Anwendung seiner Methoden.

Eine Qualitätssicherung muss diese Aspekte berücksichtigen und kann nur über die Person des Stottertherapeuten erfolgen.

Die ivs hat deshalb eine ICF-basierte und prozessorientierte Qualitätssicherung in Form einer Zertifizierung für StottertherapeutInnen im November 2008 verabschiedet.